GIVE High School 2022

70 2022/23 Ŏ Aufnahme in das Programm Wir weisen euch und eure Eltern zunächst auf die gesetzlich vorgeschrie- bene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach § 651u BGB könnt ihr bzw. eure Eltern unter www.sprachreisen.de/infomation/vertraege-bei-gastschulauf- enthalten und unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unter www.sprachreisen.de/datenschutz einsehen und abrufen. Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir in Textform oder schriftlich. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilen wir die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt der Bewerber den Platz an, werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt. Für die Teilnahme gelten die nachfolgen- den allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platzangebot genannten besonderen Vertragsbedingungen. Bei Wider- sprüchen zwischen diesen Bedingungen sind zuerst die speziellen Regelungen des Platzangebotes, dann des Programms und erst zuletzt dieser Teilnahmebedingungen maßgeblich. Ein Widerspruch liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Regelung eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert. Ŏ Bezahlung Mit Aufnahme in das Programm und Bestätigung des Reisevertrages durch uns erhalten Sie den Sicherungsschein nach § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch uns bzw. unsere Kooperationspartner. Ihr High School Aufenthalt ist gegen Insolvenz abgesichert. Danach sind die Programmkosten in vier Teilbeträgen zu entrichten. 20 % des Programmpreises nach Vertragsschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheins. 20 % des Programmpreises fünf Monate vor Reisebeginn. 40 % des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn. Der Restbetrag 21 Tage vor Reisebeginn. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunter- lagen. Ŏ Rücktritt Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer uns einen Reiserücktritt ohne Angabe von Gründen (am besten schriftlich bzw. in Textform) mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschaliert: - nach Annahme des Platzes: 5 % des Programmpreises - ab 60 Tage vor Abreise: 30 % des Programmpreises - ab 29 Tage vor Abreise: 40 % des Programmpreises. Es steht dem Teilnehmer jedoch frei, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn wir den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt über Name und Anschrift der für ihn bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat. Ŏ Verhalten im Gastland und Mitwirkung des Teilnehmers Der Teilnehmer ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich. Der Teilnehmer muss während des Aufenthalts die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die „Regeln vomHigh School Programm“ bzw. die der Schule vorgegebenen Regeln einhalten. Ŏ Optionale Schuldistriktwahl Bei Schulwahl gibt es nur begrenzte Plätze und die Platzierung in der gewünschten Schule kann nicht garantiert werden. Falls diese Platzierung nicht erfolgen kann, wird in Großbritannien der Zuschlag zurückerstattet. In Kanada wird an einer anderen Schule des Distrikts platziert. Allerdings stellt dies keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar. Teilnahmebedingungen – GIVE 2022–2023 Ŏ Versicherung Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt und dort vertreten ist, kann gegebenenfalls durch die Vereinbarung einer Deckungs- und Abwicklungszusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Fall sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfassenden Versicherung über uns möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Programmpreis enthalten. Ŏ Reiseausfallversicherung Mit der Aufnahme in das Programm wird für den Teilnehmer eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651 r BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Aufnahmebestätigung erhält der Teilnehmer den Sicherungsschein der Reiseausfallversicherung. Er garantiert - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung der Ansprüche des Teilnehmers im Versicherungsfall. Ŏ Mängelanzeige/Verjährung Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer bzw. seine Eltern einen Mangel unverzüglich anzeigen bzw. Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Minderung nach § 651 m BGB oder Schadenersatz nach § 651 n BGB zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. Ŏ Haftung Die Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder einem Leistungsträger herbeigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nachdem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. Ŏ Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedin- gungen. Ŏ Hinweise Copyright © und verantwortlich für den Inhalt: GIVE Gesellschaft für Internationale Verständigung mbH Postfach 701055 60560 Frankfurt am Main Tel.: 06221/389350 E-Mail: info@give-highschool.de www.give-highschool.de HBR: 115079 Fotos: Fotolia, iStockphoto, shutterstock Verschiedene Bildmotive mit freundlicher Genehmigung von Australia Tourist Commision, Tourism New Zealand, Canadian Tourism Commision sowie Schulen in Australien, Kanada und Neuseeland. Einige Fotos wurden uns freundlicherweise von unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns für die Unterstützung.

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