Give High School 2023

70 2023/24 → Aufnahme in das Programm Wir weisen euch und eure Eltern zunächst auf die gesetzlich vorge- schriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufent- halt nach § 651u und nach § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach § 651u BGB könnt ihr bzw. eure Eltern unter www.give-highschool.de/agbs/ und unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unter www.give-highschool.de/datenschutz/ einsehen und abrufen. Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir in Textform oder schriftlich. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilen wir die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt der Bewerber den Platz an, werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt. *Für die Teilnahme gelten folgende all- gemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platz- angebot genannten besonderen Vertragsbedingungen. → Insolvenzsicherung Mit Aufnahme in das Programm und Bestätigung des Reisevertrages durch uns erhältst du die Rechnung mit den vertraglich relevanten Angaben. Ihr High School Aufenthalt ist entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationpartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, die dort Insolvenzversichert ist. Give ist die autorisierte Vertretung in Deutschland. SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist auf www.sgr.nl überprüfbar. → Bezahlung Nach der Rechnung sind die Programmkosten in vier Teilbeträgen zu entrichten. 20 % des Programmpreises nach Vertragsschluss. 20 % des Programmpreises fünf Monate vor Reisebeginn. 40 % des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn. Der Restbetrag 21 Tage vor Reisebeginn. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reise- unterlagen. → Preiserhöhung/senkung* Wir bieten unsere Reiseleistungen in der Währung Euro an, während die für uns weltweit tätigen Partner eine Honorierung ihrer Leistungen in Landeswährung verlangen. Deshalb müssen wir uns eine Preisanpassung entsprechend den Vorgaben von § 651 f BGB vorbehalten. Im Falle der Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse, die nach Vertragsschluss erfolgt, können wir den Reisepreis einseitig erhöhen. Sie werden in diesem Falle von uns auf einen dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei wird auch die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. Diese Unterrichtung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sie können Ihrerseits eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu Ihren Gunsten geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Sollte ein solcher Fall eintreten, so ist der von Ihnen gezahlte Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsgebühren abziehen. Auf Ihr Verlangen weisen wir nach, in welcher Höhe Verwaltungsgebühren bei uns entstanden sind. → Rücktritt Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer uns einen Reiserücktritt ohne Angabe von Gründen schriftlich mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschaliert: - nach Annahme des Platzes: 10 % des Programmpreises - ab 80 Tage vor Abreise: 20 % des Programmpreises - ab 60 Tage vor Abreise: 30 % des Programmpreises - ab 29 Tage vor Abreise: 50 % des Programmpreises. Teilnahmebedingungen | GIVE 2023 – 2024 Es steht dem Teilnehmer jedoch frei, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist. → Verhalten im Gastland und Mitwirkung des Teilnehmers Der Teilnehmer ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich. Der Teilnehmer muss während des Aufenthalts die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die „Regeln vomHigh School Programm“ bzw. die der Schule vorgegebenen Regeln einhalten. → Optionale Schuldistriktwahl Bei Schulwahl gibt es nur begrenzte Plätze und die Platzierung in der Schule obliegt dem Schulbezirk in Kanada bzw. dem Partner im entsprechenden Land. Es wird aber alternativ im gleichen Schulbezirk oder in der Region platziert. Allerdings stellt dies keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar. → Versicherung Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haft- pflicht- und unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt und dort vertreten ist, kann ge- gebenenfalls durch die Vereinbarung einer Deckungs- und Abwicklungs- zusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Fall sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfassenden Versicherung über uns möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Programmpreis enthalten. → Mängelanzeige/Verjährung Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer bzw. seine Eltern einen Mangel unverzüglich anzeigen bzw. Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Minderung nach § 651 m BGB oder Schadenersatz nach § 651 n BGB zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. → Haftung Die Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder einem Leistungsträger her- beigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Über- einkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach dem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. → Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. → Hinweise Copyright © und verantwortlich für den Inhalt: GIVE Gesellschaft für Internationale Verständigung mbH Postfach 701055 60560 Frankfurt am Main Tel.: 06221/389350 E-Mail: info@give-highschool.de www.give-highschool.de HRB Frankfurt am Main: 115079 → Reiseveranstalter Languages Plus Talreizen BV Joop Geesinkweg 901 1114 Ab Amsterdam Stand der Gebühren bei Drucklegung am 1. Oktober 2022 – aktuelle Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Website und dem individuellen Angebot. Fotos:Fotolia, iStockphoto, shutterstock; verschiedene Bildmotive mit freundlicher Genehmigung von Australia Tourist Commission, Tourism New Zealand, Canadian Tourism Commision sowie Schulen in Australien, Kanada und Neuseeland. Einige Fotos wurden uns freundlicherweise von unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns für die Unterstützung!

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