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AGBs

Wir weisen euch und eure Eltern zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u und § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin.

Wir weisen Sie zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u und nach § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach § 651u BGB können Sie unter www.give-highschool.de/agbs/ und unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unterwww.give-highschool.de/datenschutz/ einsehen und abrufen. Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir schriftlich oder in Textform per E-Mail. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilen wir die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt die/der Bewerber/in den Platz an, werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt. Der Hauptantrag (Main Application) unserer Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland wird Bestandteil dieses Vertrages und deren Akzeptanz durch sie ist für die Durchführung des Vertrages zwingend notwendig. Für die Teilnahme gelten folgende allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platzangebot genannten besonderen Vertragsbedingungen.

Mit Aufnahme in das Programm und Bestätigung des Reisevertrages durch uns erhalten Sie die Rechnung mit den vertraglich relevanten Angaben. Ihr High School Aufenthalt ist entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationpartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, die dort Insolvenzversichert ist. Give ist die autorisierte Vertretung in Deutschland. SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam.

SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist auf www.sgr.nl überprüfbar.

Der High School Aufenthalt ist gegen Insolvenz abgesichert. Danach sind die Programmkosten auch unter Berücksichtigung der Kosten für die Einschaltung unserer Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland in vier Teilbeträgen zu entrichten. Sie betragen:

• 20 % nach Vertragsschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheins,
• 20 % des Programmpreises 5 Monate vor Reisebeginn,
• 40 % des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn.

Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

 

Wir bieten unsere Reiseleistungen in der Währung Euro an, während die für uns weltweit tätigen Partner eine Honorierung ihrer Leistungen in Landeswährung verlangen. Deshalb müssen wir uns eine Preisanpassung entsprechend den Vorgaben von § 651f BGB vorbehalten.

Im Falle der Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse, die nach Vertragsschluss erfolgt, können wir den Reisepreis einseitig erhöhen. Sie werden in diesem Falle von uns auf einen dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei wird auch die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. Diese Unterrichtung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sie können Ihrerseits eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu Ihren Gunsten geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Sollte ein solcher Fall eintreten, so ist der von Ihnen gezahlte Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsgebühren abziehen. Auf Ihr Verlangen weisen wir nach, in welcher Höhe Verwaltungsgebühren bei uns entstanden sind.

Vor Beginn der Reise kann die/der Teilnehmer/in uns einen Reiserücktritt ohne Angaben von Gründen (am besten schriftlich oder in Textform) mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten des Reiserücktritts müssen wir unter Berücksichtigung der uns entstehenden Kosten durch die Einschaltung der Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland wie folgt pauschalieren:

  •  20 % des Programmpreises ab Abschluss des Vertrages,
  •  40 % des Programmpreises ab dem 30. Tag vor Programmbeginn,
  •  60 % des Programmpreises ab dem 24. Tag vor Programmbeginn,
  •  70 % des Programmpreises ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt.

Es steht der/dem Teilnehmer/in jedoch frei, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist.

Die/Der Teilnehmer/in ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich. Die/Der Teilnehmer/in muss während des Aufenthalts die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die „Regeln vom High School Programm“ bzw. die der Schule vorgegebenen Regeln einhalten.

Bei Schulwahl gibt es nur begrenzte Plätze und die Platzierung in der Schule obliegt dem Schulbezirk in Kanada bzw. dem Partner im entsprechenden Land. Es wird aber alternativ im gleichen Schulbezirk oder in der Region platziert. Allerdings stellt dies keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar

Jede/r Teilnehmer/in muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haftpflichtund unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt und dort vertreten ist, kann gegebenenfalls durch die Vereinbarung einer Deckungs- und Abwicklungszusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Fall sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfassenden Versicherung über uns möglich. Im Aufnahmeangebot steht, ob ggf. eine Versicherung inkludiert ist.

Bei Vorliegen eines Mangels müssen Sie ihn unverzüglich anzeigen bzw. Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der/die Teilnehmer/in nicht berechtigt, Minderung nach § 651 m BGB oder Schadenersatz nach § 651n BGB zu verlangen. Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

ie Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder einem Leistungsträger herbeigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nachdem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber der/dem Teilnehmer/in hierauf berufen.

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.


Hinweis

Die Angaben dieses Programmes entsprechen dem Stand der Drucklegung vom Januar 2021. Copyright und verantwortlich für den Inhalt:

GIVE Gesellschaft für Internationale Verständigung mbH,
HRB 115079 in Frankfurt.

Fotos: Fotolia, iStockphoto, shutterstock
Verschiedene Bildmotive mit freundlicher Genehmigung von Australia Tourist Commision, Tourism New Zealand, Canadian Tourism Commision sowie Schulen in Australien, Kanada und Neuseeland. Einige Fotos wurden uns freundlicherweise von unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns für die Unterstützung.

Reiseveranstalter:
Languages Plus Talreizen BV
Joop Geesinkweg 901
1114 Ab Amsterdam

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